Mandanteninformation
Mandanteninformation März 2023
12.03.2023
Seit 2023 beträgt der Grundentlastungsbetrag für Alleinerziehende mit einem Kind pauschal 4.260 EUR pro Jahr (davor waren es 4.008 EUR). Dieser Betrag erhöht sich für jedes weitere Kind, für das ebenfalls die Voraussetzungen des § 24b Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt werden, um jeweils 240 EUR. Zudem hat das…
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mrk03_23.pdf
(157 KB), geändert: 12.03.2023
Mandanteninformation Februar 2023
14.02.2023
Studierende und Fachschüler erhalten für die gestiegenen Energiekosten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 EUR. Dies wurde im Studierenden-Energiepreispauschalengesetz geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick ...
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mrk02_23.pdf
(127.9 KB), geändert: 14.02.2023
Mandanteninformation Januar 2023
23.12.2022
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz (JStG) 2022 am 2.12.2022 verabschiedet. Stimmt auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 16.12.2022 zu (vgl. hierzu die Anmerkungen im Hinweis-Kasten am Ende des Beitrags), werden gerade bei der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Erbschaft-/Schenkungsteuer viele Änderungen…
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mrk01_23.pdf
(136.4 KB), geändert: 23.12.2022
Mandanteninformation Dezember 2022
19.12.2022
Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Betrag bis zu 3.000 EUR steuer- und abgabenfrei gewähren. Nachfolgend sind einige wichtige Punkte zu der in § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG) geregelten Inflationsausgleichsprämie aufgeführt.
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mrk12_22.pdf
(139.9 KB), geändert: 19.12.2022
Mandanteninformation November 2022
24.10.2022
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2022 beinhaltet u. a. Neuerungen für den Abzug von Aufwendungen für Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung. Zudem ist vor allem auf eine Freistellung von der Einkommen- und Umsatzsteuer be iPhotovoltaik-Kleinanlagen…
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mrk11_22.pdf
(164.9 KB), geändert: 24.10.2022
Mandanteninformation September 2022
07.09.2022
Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und-erstattungen (§233aAbgabenordnung [AO]) ist rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 auf 0,15 % pro Monat (das heißt 1,8 % pro Jahr) gesenkt worden. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist dann unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB…
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mrk09_22.pdf
(158.6 KB), geändert: 07.09.2022